FAQ:

Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten für das unabhängige Kfz-Schadengutachten. Sie müssen als Geschädigter nicht in Vorleistung gehen – die Rechnung geht direkt an die Versicherung.

Was, wenn ich eine Teilschuld habe?

Auch bei einer Mithaftung (z. B. 50:50 oder 30:70) haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf ein Gutachten – die Kosten werden dann anteilig nach der Haftungsquote erstattet. Da die genaue Quote oft strittig ist und Versicherungen sie gerne niedriger ansetzen, empfehlen wir gerade in solchen Fällen, einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen, der Ihre Haftungsquote realistisch einschätzt und durchsetzt.

Wie sieht es mit einem Ersatzwagen aus?

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, nicht verkehrssicher oder befindet sich zur Reparatur in der Werkstatt, steht Ihnen für diese Zeit ein Ersatzfahrzeug zu – bezahlt von der gegnerischen Versicherung. Bei einem Totalschaden besteht der Anspruch meist für den Zeitraum der Wiederbeschaffung (üblicherweise um die 14 Tage). Die Fahrzeugklasse richtet sich nach Ihrem beschädigten Auto. Wir beraten Sie im Rahmen der Begutachtung, worauf Sie dabei achten sollten.

Wie sieht es mit einem Verkehrsrechtsanwalt aus?

Sie haben das gesetzliche Recht, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu beauftragen – das kostet Sie in der Regel nichts extra. Ein Anwalt lohnt sich besonders bei Teilschuld, Streit über die Schadenshöhe oder wenn die Versicherung nicht zahlen will. Wir arbeiten eng mit der auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei Schaden360 zusammen und vermitteln Sie auf Wunsch direkt weiter.

Was passiert bei einem Bagatellschaden?

Bei kleineren Schäden bis ca. 700-1.000 € genügt oft ein Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Wir beraten Sie transparent, welche Variante in Ihrem Fall die rechtssicherste und wirtschaftlichste ist.

Wie lange dauert es, bis ich mein Gutachten erhalte?

Nach der Vor-Ort-Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Für eine erste Ersteinschätzung genügen oft schon Fotos, die Sie uns über WhatsApp senden – hier erhalten Sie meist innerhalb weniger Stunden Rückmeldung.

Was ist, wenn mein Fahrzeug geleast oder finanziert ist?

Auch bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen haben Sie als Halter grundsätzlich Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten. Je nach Vertrag sind hier zusätzliche Punkte zu beachten (z. B. Zustimmung der Leasinggesellschaft). Bitte Informieren Sie sich direkt bei der Gesellschaft.

Muss ich die Mehrwertsteuer selbst tragen?

Als Privatperson erhalten Sie die Reparaturkosten in der Regel brutto (inkl. MwSt.) erstattet. Nur wenn Sie oder Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird die Umsatzsteuer aus dem Schadensersatz herausgerechnet.

Ich habe eine Vollkasko und bin selbst schuld – macht ein freier Gutachter trotzdem Sinn?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall reguliert Ihre eigene Vollkaskoversicherung den Schaden – hier gilt jedoch anderes Recht als bei einem Haftpflichtfall. Ihre Kaskoversicherung hat in der Regel ein Weisungsrecht und bestimmt selbst, welcher Gutachter oder welche Werkstatt den Schaden feststellt. Beauftragen Sie eigenmächtig einen unabhängigen Gutachter, übernimmt die Vollkasko dessen Kosten meist nicht automatisch – außer Sie haben das vorher mit Ihrer Versicherung abgesprochen.

Trotzdem kann ein eigenes Gutachten sinnvoll sein, zum Beispiel wenn:

• Sie Zweifel an der Schadenshöhe oder dem angesetzten Restwert des Versicherungsgutachters haben
• es um einen Totalschaden geht und der Wiederbeschaffungswert strittig ist
• Sie Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung stärken möchten

In solchen Fällen dient das Gutachten als fundierte Zweitmeinung, auch wenn Sie es zunächst selbst bezahlen. Bei Uneinigkeit sieht der Versicherungsvertrag meist ein Sachverständigenverfahren vor (§ 14 AKB), das genau für solche Streitfälle gedacht ist.

Unser Rat: Sprechen Sie vor der Beauftragung kurz mit Ihrer Versicherung ab, ob sie die Kosten für einen frei gewählten Gutachter übernimmt. Ist das nicht der Fall, beraten wir Sie gerne unverbindlich, ob sich ein Gutachten in Ihrem konkreten Fall trotzdem lohnt.